Kaltern: Lido-Pächter gewinnt Rekurs – Ermäßigung der Pacht gerechtfertigt
Die gesamtstaatlichen Covid-Hilfen sind Sondereinnahmen und zählen nicht zum erwirtschafteten Umsatz: Mit dieser Begründung nahm das Bozner Verwaltungsgericht den Rekurs des Pächters des gemeindeeigenen Lidos am Kalterer See an.